Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

FACHKOMPETENZ - ERFAHRUNG - VERHANDLUNGSSTÄRKE - ZUVERLÄSSIGKEIT

Die kanzlei wasiela ist eine auf das Arbeitsrecht hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf mit langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht und

  • vertritt sowohl Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte als auch Arbeitgeber überregional und bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
  • steht für hohe Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts
  • ist durchsetzungsstark, engagiert, loyal und nur dem Interesse Ihrer Mandanten verpflichtet
  • legt größten Wert auf individuelle Beratung und entwickelt gemeinsam mit Ihren Mandanten eine realisierbare und wirtschaftlich vernünftige Zielsetzung für arbeitsrechtliche Probleme
Rechtsanwalt Arbeitsrecht Düsseldorf

Beratung und Vertretung durch einen auf das Arbeitsrecht hochspezialisierten Anwalt in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.

 

Durch die jahrelange Spezialisierung auf das Arbeitsrecht können Sie sich einer fundierten rechtlichen Vertretung Ihrer Interessen sicher sein. Die Kombination aus Erfahrung, Spezialisierung und Verhandlungsgeschick verschafft in der Kommunikation mit der Gegenpartei und vor Gericht den entscheidenden Vorteil. In allen Bereichen des Arbeitsrechts können Sie eine schnelle und äußerst zuverlässige rechtliche Betreuung erwarten.

 

Wenn Sie rechtliche Fragen oder Probleme im Bereich Arbeitsrecht haben und einen Termin vereinbaren möchten, dann rufen Sie uns einfach an:

 

0211 - 598 09 277

Erstberatung bei Kündigungen durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht

Erstebaratung bei Kündigungen des Arbeitsverhältnisses in Düsseldorf

 

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses kann die wirtschaftliche Existenz bedrohen. Um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Zugang einer Kündigung abzuwehren muss zwingend innerhalb von drei Wochen Klage eingereicht werden. Wenn Sie das nicht tun, fingiert das Gesetz die Wirksamkeit der Kündigung und zwar auch dann, wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt war. Zudem kann es für die erfolgreiche Abwehr einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein, dass bereits bestimmte Maßnahmen unverzüglich eingeleitet werden, d.h. ggf. bereits erste Maßnahmen innerhalb einer kürzeren Frist von drei Wochen vorgenommen werden müssen.  

 

Zögern Sie daher nicht, sich nach dem Erhalt einer Kündigung sofort mit uns in Verbindung zu setzen. Sie bekommen bei uns immer kurzfristig einen Termin und wir legen besonderen Wert auf eine schnelle und sofortige Bearbeitung Ihres Falles. Bei einer Kündigung ist die erste Kontaktaufnahme und eine kurze Ersteinschätzung für Sie stets kostenlos. Ob Sie an Ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren oder eine Abfindung erreichen möchten – wir stehen an Ihrer Seite und kämpfen für Sie mit all unserer arbeitsrechtlichen Erfahrung und Expertise.


Arbeitsgerichtsverband
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte