Mitgliedschaften der kanzlei wasiela

Arbeitsgerichtsverband

 

Der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. hat es sich zur Aufgabe gesetzt, das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichtsbarkeit zu fördern. Zu diesem Zweck sollen, besonders durch einen laufenden Gedanken- und Erfahrungsaustausch, die Gerichte für Arbeitssachen, Praxis und Lehre des Arbeitsrechts verbunden werden. Der Verband ist eine Wiedergründung des früheren Arbeitsgerichtsverbandes, der sich 1933 auflöste, um einer Übernahme durch die Naziorganisationen zuvorzukommen. Er besteht schon seit dem Jahre 1893, in dem er als Gewerbe- und Kaufmannsgerichtsverband gegründet wurde. Heute umfasst der Verband rund 3.400 Mitglieder, insbesondere Berufsrichter und ehrenamtliche Richter der Gerichte für Arbeitssachen, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie die Vertreter der Anwaltschaft, der Arbeitsrechtswissenschaft und die Vertreter der an der arbeitsrechtlichen Gesetzgebung beteiligten oder für die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständigen Behörden. Die Bundesrepublik Deutschland selbst sowie die Bundesländer haben die korporative Mitgliedschaft im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e. V. erworben.

Anwaltverein Arbeitsrecht

 

Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein ist ein Zusammenschluss von mittlerweile knapp 3.578 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, deren besonderes Interesse im Arbeitsrecht liegt. Sie sieht ihre Aufgabe in der Erörterung arbeitsrechtlicher Fragen und der Fortbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

 

Der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. (VdAA)

wurde im September 2008 als Interessensvereinigung von auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland gegründet. Zielsetzung des Verbands ist die Bevölkerung durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Vorträge näher über die Vorschriften des Arbeitsrechts und der dazu ergangenen Rechtsprechung zu informieren, sowie eine kompetente und qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts von Unternehmern und Arbeitnehmern durch konsequente Fort- und Weiterbildung der Mitglieder sicherzustellen. Hierzu wurden folgende Fachausschüsse eingerichtet: Arbeitsgerichtsverfahren, Kündigungsschutzrecht, Arbeitsvertragsgestaltung, Besondere Arten von Arbeitsverhältnissen, Betriebsverfassungsrecht/Mitbestimmung, Tarifvertragsrecht, Betriebliche Altersversorgung/Vorruhestand/Altersteilzeit/Renten, EU – Arbeitsrecht, Rechte von Organmitgliedern (Geschäftsführer / Vorstände / Aufsichtsratsmitgliedern.

 

Die Deutsche Fachanwaltvereinigung e.V. (DFAV) ist ein Berufsverband, der als Standesorganisation die gemeinsamen berufsständischen, politischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, und sozialen Belange der Fachanwältinnen und Fachanwälte vertritt. Die DFAV sieht ihre Aufgabenstellung untere anderem im Erhalt der vorhandenen und der Einführung weiterer Fachanwaltschaften sowie in der Öffentlichkeitsarbeit, mit dem Ziel die Bevölkerung über die besondere Qualifikation der Fachanwälte zu informieren. Darüber hinaus sieht die DFAV ihre Aufgabe in der Beratung von politischen Gremien und anderen wichtigen Organisationen sowie im Erhalt und Ausbau des hohen Bildungsstandards der Fachanwältinnen und Fachanwälte durch die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

 

Mitglied in der DACH Europäische Anwaltsvereinigung e.V.

Die DACH Europäische Anwaltsvereinigung e.V. ist im Jahr 1989 als DACH Deutsch-Österreichisch-Schweizerisch-Liechtensteinische Anwaltsvereinigung gegründet worden. Neben Anwälten aus den diesen vier Kernländern sind zwischenzeitlich auch deutsch sprechende Anwälte aus 24 weiteren Staaten, nämlich Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Republik Serbien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ungarn und den USA beigetreten. Zweck der DACH Europäische Anwaltsvereinigung ist die Pflege der Zusammenarbeit zwischen deutschsprachigen und deutsch sprechenden Anwälten, die Förderung des Erfahrungs- und Informationsaustausches und die Vermittlung von Kenntnis der Rechtsordnung der vier Kernländer. Der Verein versteht sich als Plattform für grenzüberschreitende innerhalb der vier Kernländer tätige Anwälte sowie solche Kollegen, die außerhalb dieser Region in Mitteleuropa ihre Dienste auch in deutscher Sprache anbieten und vornehmlich mit bzw. für Kollegen und Mandanten im deutschsprachigen Raum arbeiten.

 

Mitglied in der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen - Arbeitskreis Arbeitsrecht

Die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) tritt  insbesondere für die Verbindung individueller Freiheitsrechte und sozialer Grundrechte zur Herstellung sozialer Gerechtigkeit, für Demokratie in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft und Stärkung der direkten Demokratie ein. Der Arbeitskreis Arbeitsrecht der VDJ bildet über den Kreis von Mitgliedern hinaus ein Forum für kritische Arbeitsrechtler. In diesem Zusammenhang treffen sich seit vielen Jahren Rechtsanwälte, insbesondere Fachanwälte für Arbeitsrecht, hauptamtliche Mitarbeiter aus den Gewerkschaften, Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit und Vertreter der Rechtswissenschaft. Zweimal jährlich tritt der Arbeitskreis zu Tagungen zusammen, um sich über aktuelle rechtliche und rechtspolitische Entwicklungen im Arbeitsrecht auszutauschen. Der Arbeitskreis Arbeitsrecht sucht die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. Seine Tagungen finden gemeinsam mit dem Fachbereich Sozialpolitik/Ressort Arbeitsrecht beim IG Metall Vorstand statt. Hieraus entwickeln sich auch rechtspolitische Aktivitäten, z.B. öffentliche Erklärungen zu aktuellen Entwicklungen in Arbeits- und Sozialrecht, z.B. zu laufenden Gesetzgebungsverfahren. Initiativen für ein Arbeitsrecht, das die Arbeitnehmerrechte stärkt, werden unterstützt. Der Arbeitskreis Arbeitsrecht versteht sich darüber hinaus als kritischer Begleiter der aktuellen Tendenzen in Rechtsprechung und Literatur.

 

Der Düsseldorfer AnwaltVerein e.V. ist die Interessenvertretung der Anwaltschaft im Bezirk Düsseldorf und zählt zu den größten Anwaltvereinen im Bundesgebiet. Der Zweck des Vereins ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats in Düsseldorf. Dies erfolgt beispielsweise durch die Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung sowie durch die Aus- und Fortbildung der Rechtsanwaltschaft. Der Düsseldorfer AnwaltVerein unterhält ferner eine gemeinnützige Rechtsauskunftstelle und bietet Bürgern Hilfe bei der Suche nach einem spezialisierten Rechtsanwalt an.

Anwalt Landgericht Duisburg

 

Der Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg. ist die Interessenvertretung der Anwaltschaft im Bezirk des Landgerichts Duisburg. Wie alle Mitgliedervereine des Deutschen Anwaltvereins in Nordrhein-Westfalen gehört auch der Verein der Landgerichtsanwälte Duisburg dem Deutschen Anwaltsverein -Landesverband NRW- an, der die Interessen seiner Mitglieder auf Landesebene durch Einflussnahme auf die Legislative und Exekutive des Landes vertritt. Eine Aufgabe des Vereins der Landgerichtsanwälte Duisburg als örtlicher Anwaltverein ist die Veröffentlichung von Informationen sowie die Förderung eines guten Kontaktes zwischen der Rechtsanwaltschaft und den örtlichen Gerichten.

Deutscher Anwaltverein

 

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) ist der Interessenvertreter der Deutschen Anwaltschaft. Über seine 34 Gesetzgebungsausschüsse, die in allen Rechtsgebieten arbeiten, nimmt der DAV Stellung zu nationalen Gesetzentwürfen und Richtlinienentwürfen der Europäischen Union. Die Gesetzgebungs- und Fachausschüsse sind ehrenamtlich mit Persönlichkeiten aus der Anwaltschaft besetzt. Die Gesetzgebungsausschüsse erarbeiten Stellungnahmen zu wichtigen Gesetzesentwürfen, die Fachausschüsse sind Unterstützung für Vorstand und Geschäftsführung bei verbandsinternen Fragestellungen. Diese beeinflussen die parlamentarische Willensbildung in Deutschland und Europa. Sie bringen rechtsstaatliche Maßstäbe und anwaltliches Know-how in die Gesetzgebung ein und machen Gesetze praktikabel. Darüber hinaus bietet er den Mitgliedern der örtlichen Anwaltvereine Fortbildung, Information, Kommunikation und Service. Zweck des DAV ist nach seiner Satzung die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft einschließlich des Anwaltsnotariats.