Prozesse und Gerichtsverfahren stellen stets lediglich den zweitbesten Weg dar. Sofern ein Gerichtsverfahren jedoch unumgänglich ist, vertreten wir nachhaltig Ihre Interessen. Ein entsprechendes Verfahren wird mit juristischem Sachverstand sorgfältig vorbereitet und sodann mit Erfahrung, Geschick und Hartnäckigkeit geführt.
Die kanzlei wasiela verfügt über langjährige forensische Erfahrung in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren und vertritt bundesweit vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowohl Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte als auch Arbeitgeber. Ebenso vertritt die Kanzlei sowohl Geschäftsführer und Vorstände als auch Unternehmen bei dienstvertraglichen Streitigkeiten vor den Zivilgerichten.
Bei arbeitsgerichtlichen Verfahren mit entscheidungserheblichem Bezug zum europäischen Gemeinschaftsrecht werden darüber hinaus bei den nationalen Arbeitsgerichten sogenannte Vorabentscheidungsverfahren angeregt und entsprechende Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geführt.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, dann rufen Sie uns unter 0211 / 59809277 an oder nutzen einfach unser Kontaktformular.
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf: Kündigung, Abmahnung, Abfindung, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Betriebsverfassungsrecht, Tarifrecht